Arbeitsvertrag: Wie lange muss man eigentlich darauf warten?





Arbeitsvertrag: Wie lange muss man eigentlich darauf warten?


Arbeitsvertrag: Wie lange muss man eigentlich darauf warten?

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Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen, das Vorstellungsgespräch lief gut und du würdest am liebsten sofort in deinem neuen Job starten. Doch dann kommt die Ernüchterung: Der Arbeitgeber benötigt noch Zeit für die Entscheidung und die Ausstellung des Arbeitsvertrags. Wie lange dauert es eigentlich, bis man einen Arbeitsvertrag erhält und was kann man tun, um den Prozess zu beschleunigen?

Die gesetzliche Wartezeit

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Laut Gesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Wenn kein Tarifvertrag oder keine Betriebsvereinbarung existieren, muss der Vertrag bestimmte Mindestvorschriften erfüllen.

Die tatsächliche Wartezeit

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In der Realität ist es jedoch oft so, dass Arbeitgeber sich mehr Zeit lassen, um die Entscheidung zu treffen oder den Vertrag auszustellen. Dabei kann es durchaus mehrere Wochen oder sogar Monate dauern, bis der Arbeitsvertrag vorliegt. Vor allem in großen Unternehmen mit vielen Hierarchieebenen kann der Prozess langwierig sein.

Gründe für die lange Wartezeit

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Die Gründe für die lange Wartezeit können vielfältig sein. Oft liegt es daran, dass es noch weitere Bewerber gibt, die ebenfalls in Betracht gezogen werden müssen. Auch Personalengpässe oder Urlaubszeiten können dazu führen, dass der Prozess verzögert wird. Manchmal ist es auch schlichtweg Unachtsamkeit oder Überlastung des Arbeitgebers.

Was tun, wenn es zu lange dauert?

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Wenn es zu lange dauert, bis der Arbeitsvertrag vorliegt, kann man beim Arbeitgeber nachfragen, wie der Stand der Dinge ist. Ein höfliches Telefonat oder eine E-Mail können helfen, den Prozess zu beschleunigen. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass man nicht zu aufdringlich wird und die Geduld des Arbeitgebers strapaziert.

Alternative: Zeitlimit setzen

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Alternativ kann man auch von Anfang an ein Zeitlimit setzen, bis zu dem der Vertrag vorliegen sollte. In diesem Fall ist es wichtig, dass man dies beim Vorstellungsgespräch klar kommuniziert und eine schriftliche Zusage erhält. Wenn der Arbeitgeber die Frist nicht einhält, kann man gegebenenfalls vom Arbeitsvertrag zurücktreten und sich anderweitig umschauen.

Fazit

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Insgesamt kann man sagen, dass es keine festgelegte Zeitspanne gibt, wie lange man auf einen Arbeitsvertrag warten muss. Die gesetzliche Frist beträgt einen Monat, in der Praxis kann es jedoch länger dauern. Wenn es zu lange dauert, kann man beim Arbeitgeber nachfragen oder ein Zeitlimit setzen. Letztendlich sollte man jedoch geduldig sein und darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber sich Zeit nimmt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und den Arbeitsvertrag sorgfältig zu gestalten.

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